top of page

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)
für fotografische Leistungen

​

​

Dalida Jákli Fotografie
Inhaberin: Dalida Jákli
Geschäftsanschrift: Landstraße 28, 4652 Steinerkirchen an der Traun, Österreich
E-Mail: info@jaklidalidafotografie.at
Telefon: +43 676 4757 694

Gültig ab: 28.09.2026

​

1. GELTUNGSBEREICH

​

1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge zwischen Dalida Jákli Fotografie, nachfolgend „Auftragnehmerin“ genannt, und ihren Kundinnen und Kunden, nachfolgend „Auftraggeber“ genannt, über fotografische Leistungen.

​

1.2. Die AGB gelten sowohl gegenüber Verbrauchern als auch gegenüber Unternehmern, soweit einzelne Bestimmungen nicht ausdrücklich nur für Verbraucher gelten.

​

1.3. Abweichende Vereinbarungen gelten nur, wenn sie ausdrücklich schriftlich vereinbart wurden.

 

1.4. Mit der Beauftragung erkennt der Auftraggeber diese AGB als Vertragsbestandteil an.

​

2. LEISTUNGSUMFANG UND FOTOGRAFISCHER STIL

​

2.1. Die Auftragnehmerin erbringt fotografische Leistungen im jeweils vereinbarten Umfang.

​

2.2. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem gebuchten bzw. individuell vereinbarten Fotopaket, dem jeweiligen Angebot sowie gegebenenfalls einer schriftlichen Zusatzvereinbarung.

​

2.3. Die Auftragnehmerin arbeitet in dem von ihr veröffentlichten fotografischen Stil. Dieser umfasst insbesondere die Bildsprache, Farbgebung, Lichtführung, Komposition, Auswahl und Art der Bildbearbeitung sowie die natürliche und emotionale Gestaltung der Aufnahmen.

​

2.4. Der Auftraggeber bestätigt mit der Beauftragung, den fotografischen Stil der Auftragnehmerin vor Vertragsschluss zur Kenntnis genommen zu haben und als vereinbarten Bestandteil der Leistung zu akzeptieren.

​

2.5. Ein Anspruch auf eine Bearbeitung oder einen fotografischen Stil, der vom veröffentlichten Stil der Auftragnehmerin abweicht, besteht nicht, sofern dies nicht ausdrücklich und gesondert vereinbart wurde.

​

3. VERTRAGSABSCHLUSS UND BUCHUNG

​

3.1. Eine Buchungsanfrage stellt noch keinen verbindlichen Vertragsschluss dar.

​

3.2. Der Vertrag kommt zustande, sobald die Auftragnehmerin die Buchung bestätigt und die vereinbarte Anzahlung von EUR 50,00 beim Auftraggeber eingegangen ist, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

​

3.3. Buchungen können insbesondere telefonisch, persönlich, per E-Mail, über soziale Medien, über die Website oder über das Online-Buchungssystem erfolgen.

​

3.4. Bei Online-Buchungen gelten zusätzlich die gesetzlichen Bestimmungen über Fernabsatzverträge und Verbraucherverträge.

​

3.5. Termine werden grundsätzlich erst nach erfolgter Buchungsbestätigung und Eingang der vereinbarten Anzahlung verbindlich reserviert.

​

4. PREISE UND UMSATZSTEUER

​

4.1. Es gelten die zum Zeitpunkt der Buchung angegebenen bzw. individuell vereinbarten Preise.

​

4.2. Die Auftragnehmerin wendet die Kleinunternehmerregelung gemäß § 6 Abs. 1 Z 27 UStG an. Die angegebenen Preise enthalten daher keine gesondert ausgewiesene Umsatzsteuer.

​

4.3. Auf Rechnungen wird entsprechend folgender Hinweis verwendet:

„Umsatzsteuerfrei aufgrund der Kleinunternehmerregelung gemäß § 6 Abs. 1 Z 27 UStG.“

​

4.4. Zusatzleistungen, Produkte, Reisekosten, Studioanmietungen oder sonstige ausdrücklich vereinbarte Zusatzkosten werden gesondert berechnet, sofern sie nicht bereits im jeweiligen Paketpreis enthalten sind.

​

5. ANZAHLUNG UND ZAHLUNG

​

5.1. Für jede Fotobuchung ist grundsätzlich eine Anzahlung in Höhe von EUR 50,00 zu leisten, sofern nicht ausdrücklich ein anderer Betrag vereinbart wurde.

​

5.2. Die Anzahlung dient der verbindlichen Reservierung des vereinbarten Termins.

​

5.3. Der noch offene Restbetrag ist spätestens vor Übergabe bzw. Freischaltung der fertig bearbeiteten Bilder vollständig zu bezahlen.

​

5.4. Die Auftragnehmerin ist berechtigt, die endgültigen Bilder erst nach vollständigem Zahlungseingang zur Verfügung zu stellen.

​

5.5. Bei Zahlungsverzug kann die Auftragnehmerin den Auftraggeber zunächst zur Zahlung auffordern und eine angemessene Nachfrist setzen.

​

5.6. Bis zum vollständigen Zahlungseingang besteht kein Anspruch auf Herausgabe oder Freischaltung der fertigen Bilddateien.

​

6. STORNIERUNG DURCH DEN AUFTRAGGEBER

​

6.1. Eine Terminabsage ist der Auftragnehmerin so früh wie möglich mitzuteilen.

​

6.2. Bei einer Absage mehr als 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin wird keine Stornogebühr berechnet. Eine bereits geleistete Anzahlung wird in diesem Fall grundsätzlich zurückerstattet.

​

6.3. Bei einer Absage innerhalb von 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin werden EUR 25,00 als Stornogebühr einbehalten.

​

6.4. Bei einer Absage innerhalb von 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin oder bei Nichterscheinen wird die Anzahlung in Höhe von EUR 50,00 als Stornobetrag einbehalten.

​

6.5. Gesetzliche Rücktritts- und sonstige zwingende Rechte des Auftraggebers bleiben von diesen Regelungen unberührt.

​

6.6. Eine Verschiebung des Termins ist grundsätzlich möglich und kann, insbesondere bei Krankheit eines Kindes oder Familienmitglieds, nach Möglichkeit auch mehrfach vereinbart werden.

​

6.7. Eine Terminverschiebung ist möglichst frühzeitig mitzuteilen. Die Möglichkeit einer Verschiebung hängt von der Terminverfügbarkeit der Auftragnehmerin sowie gegebenenfalls von der Verfügbarkeit eines gemieteten Studios oder einer anderen Location ab.

​

7. KRANKHEIT

​

7.1. Bei Krankheit des Auftraggebers oder eines Familienmitglieds kann der Fototermin nach Möglichkeit kostenfrei verschoben werden.

​

7.2. Dies gilt insbesondere bei erkrankten Kindern, Babys oder Neugeborenen.

​

7.3. Die bereits geleistete Anzahlung wird bei einer vereinbarten Terminverschiebung auf den neuen Termin angerechnet.

​

7.4. Die Auftragnehmerin behält sich vor, bei offensichtlichen ansteckenden Erkrankungen zum Schutz der Auftragnehmerin, ihrer Familie, anderer Kunden und Dienstleister eine Terminverschiebung zu verlangen.

​

8. VERSPÄTUNG

​

8.1. Der vereinbarte Fototermin beginnt grundsätzlich zur gebuchten Uhrzeit.

​

8.2. Eine Verspätung des Auftraggebers führt grundsätzlich nicht zu einer entsprechenden Verlängerung des gebuchten Fototermins.

​

8.3. Insbesondere bei zeitlich festgelegten Studio- oder Weihnachtsshootings kann die durch die Verspätung verlorene Zeit nicht nachgeholt werden.

​

8.4. Beispiel: Beginnt ein gebuchtes 45-minütiges Shooting 30 Minuten verspätet, stehen grundsätzlich nur noch die verbleibenden 15 Minuten zur Verfügung.

​

8.5. Eine Ausnahme ist nur möglich, wenn der nachfolgende Terminplan, die Studiobuchung und die organisatorischen Umstände dies zulassen.

​

9. KINDER UND AUFSICHT

​

9.1. Kinder müssen während des gesamten Fototermins von einem Erziehungsberechtigten bzw. einer aufsichtsberechtigten erwachsenen Person beaufsichtigt werden.

​

9.2. Die Auftragnehmerin übernimmt keine Aufsichtspflicht für Kinder.

​

9.3. Kinder müssen während eines Shootings nicht dauerhaft in die Kamera schauen, still sitzen oder bestimmte Posen einnehmen. Die fotografische Arbeit orientiert sich grundsätzlich an der jeweiligen Situation und am Alter und Verhalten des Kindes.

​

9.4. Die Auftragnehmerin kann jedoch nicht garantieren, dass ein Kind zu einem bestimmten Zeitpunkt mitarbeitet oder bestimmte Aufnahmen ermöglicht.

​

9.5. Die vereinbarte Shootingdauer bleibt auch dann bestehen, wenn ein Kind nicht oder nur eingeschränkt mitwirkt.

​

10. NEUGEBORENENSHOOTINGS

​

10.1. Bei Neugeborenenshootings steht das Wohl des Babys an erster Stelle.

​

10.2. Die Auftragnehmerin arbeitet bevorzugt natürlich und ohne riskante oder aufwendig inszenierte Posen.

​

10.3. Füttern, Wickeln, Beruhigen, Tragen, Stillen und Ruhepausen sind natürliche Bestandteile eines Neugeborenenshootings und werden entsprechend berücksichtigt.

​

10.4. Eine bestimmte Anzahl an Schlafbildern, Posen oder Motiven kann nicht garantiert werden.

​

10.5. Die Eltern bzw. eine aufsichtsberechtigte erwachsene Person müssen während des gesamten Shootings anwesend sein.

​

10.6. Für das Shooting wird grundsätzlich keine starre Zeitbegrenzung ausschließlich aufgrund des Babyverhaltens zugesichert. Die Auftragnehmerin orientiert sich soweit möglich an den Bedürfnissen des Babys.

​

11. BILDAUSWAHL

​

11.1. Nach dem Fototermin nimmt die Auftragnehmerin eine professionelle Vorauswahl der entstandenen Aufnahmen vor.

​

11.2. Nicht ausgewählt werden insbesondere technische Fehlaufnahmen, Doppelungen, unvorteilhafte Aufnahmen oder sonstige Bilder, die aus professioneller Sicht nicht für die weitere Bearbeitung geeignet sind.

​

11.3. Die verbleibenden Bilder können dem Auftraggeber in einer Online-Auswahlgalerie zur Verfügung gestellt werden.

​

11.4. Die Auswahlgalerie kann unbearbeitete bzw. nur technisch für die Darstellung aufbereitete Vorschauen enthalten.

​

11.5. Der Auftraggeber wählt die im gebuchten Paket enthaltene Anzahl an Bildern über die dafür vorgesehene Online-Galerie aus.

​

11.6. Nur die ausgewählten Bilder werden final bearbeitet und als fertige Bilder ausgeliefert.

​

11.7. Ein Anspruch auf Herausgabe sämtlicher entstandener Aufnahmen besteht nicht.

​

12. BILDBEARBEITUNG UND RETUSCHE

​

12.1. Die Bearbeitung der Bilder erfolgt im veröffentlichten Stil der Auftragnehmerin.

​

12.2. Die Auftragnehmerin verwendet grundsätzlich eine natürliche und zurückhaltende Retusche.

​

12.3. Kleinere Hautunreinheiten, vorübergehende störende Elemente und kleinere störende Details können im Rahmen der professionellen Bildbearbeitung entfernt oder korrigiert werden.

​

12.4. Nicht Bestandteil der regulären Bildbearbeitung sind grundlegende Veränderungen des Aussehens oder der Umgebung, insbesondere:

- Veränderung der Körperform,
- grundlegende Veränderung von Gesichtszügen,
- Änderung der Haarfarbe,
- Änderung der Farbe von Kleidungsstücken,
- vollständiges Austauschen oder Verändern von Kleidung,
- umfangreiche Veränderung der Umgebung,
- künstliches Hinzufügen oder Entfernen wesentlicher Bildbestandteile,
- sonstige aufwendige digitale Manipulationen.

​

12.5. Solche Änderungen werden nur vorgenommen, wenn sie ausdrücklich vereinbart werden und technisch sowie zeitlich möglich sind.

​

12.6. Änderungswünsche, die vom vereinbarten fotografischen Stil abweichen, können abgelehnt werden.

​

12.7. Nach Übergabe der fertig bearbeiteten Bilder ist eine Korrekturrunde für angemessene Änderungswünsche innerhalb des vereinbarten fotografischen Stils kostenlos.

​

12.8. Weitere vom Auftraggeber gewünschte Korrekturrunden werden mit EUR 25,00 pro zusätzlicher Korrekturrunde berechnet.

​

12.9. Gesetzliche Gewährleistungs- und sonstige zwingende Rechte des Auftraggebers bleiben hiervon unberührt.

​

13. AUSLIEFERUNG DER BILDER

​

13.1. Die fertig bearbeiteten Bilder werden grundsätzlich über eine Online-Galerie bzw. einen von der Auftragnehmerin verwendeten digitalen Auslieferungsdienst zur Verfügung gestellt.

​

13.2. Bei regulären Shootings wird die Auswahlgalerie grundsätzlich innerhalb von etwa einer Woche nach dem Fototermin bereitgestellt.

​

13.3. Die final bearbeiteten Bilder werden grundsätzlich innerhalb von 1 bis 4 Wochen nach Eingang der vollständigen Bildauswahl geliefert.

​

13.4. Bei Weihnachtsshootings kann eine abweichende, kürzere Lieferfrist vereinbart werden. Die konkret kommunizierte Lieferfrist des jeweiligen Weihnachtsshootings gilt dann vorrangig.

​

13.5. Die Lieferfristen können sich bei höherer Gewalt, technischen Problemen, Erkrankung oder außergewöhnlich hohem saisonalem Arbeitsaufkommen angemessen verlängern. Die Auftragnehmerin informiert den Auftraggeber nach Möglichkeit darüber.

​

14. ONLINE-GALERIE UND SPEICHERDAUER

​

14.1. Die fertigen Bilder werden grundsätzlich für einen Zeitraum von bis zu 90 Tagen über die Online-Galerie zur Verfügung gestellt, sofern nicht ausdrücklich eine andere Speicherdauer vereinbart wurde.

​

14.2. Der Auftraggeber ist selbst dafür verantwortlich, die gelieferten Bilder innerhalb dieses Zeitraums herunterzuladen und sicher zu speichern.

​

14.3. Nach Ablauf der angegebenen Speicherdauer besteht kein Anspruch auf dauerhafte Bereitstellung über die Online-Galerie.

​

14.4. Die Auftragnehmerin übernimmt keine Garantie für eine dauerhafte Archivierung der Bilder über die jeweilige Galerie hinaus.

​

15. RAW-DATEIEN UND UNBEARBEITETE AUFNAHMEN

​

15.1. RAW-Dateien werden grundsätzlich nicht herausgegeben.

​

15.2. Ein Anspruch auf Herausgabe unbearbeiteter Originaldateien, nicht ausgewählter Bilder oder vollständiger Aufnahmeserien besteht nicht.

​

15.3. Die Auswahlgalerie dient ausschließlich der Bildauswahl und ist nicht als Ersatz für die final ausgelieferten Bilder bestimmt.

​

15.4. Der Auftraggeber darf die Auswahlbilder, Vorschauen oder unbearbeiteten Bilder nicht durch Screenshots, Bildschirmaufnahmen, Abfotografieren des Bildschirms oder vergleichbare Verfahren vervielfältigen oder veröffentlichen.

​

16. EIGENE BEARBEITUNG DURCH DEN AUFTRAGGEBER

​

16.1. Die von der Auftragnehmerin gelieferten fertigen Bilder dürfen nicht nachträglich mit Filtern, Farbveränderungen, Beauty-Apps, KI-Anwendungen oder sonstigen Bearbeitungen verändert werden.

​

16.2. Werden die Bilder entgegen dieser Vereinbarung verändert, dürfen die veränderten Fassungen nicht unter Nennung, Verlinkung oder sonstiger Kennzeichnung der Auftragnehmerin veröffentlicht werden.

​

16.3. Eine technische Anpassung der Bildgröße oder Dateigröße für die Darstellung auf sozialen Netzwerken oder digitalen Endgeräten stellt keine unzulässige Bearbeitung dar, sofern der Bildinhalt und die Farbwirkung nicht wesentlich verändert werden.

​

17. NUTZUNGSRECHTE – PRIVATE KUNDEN

​

17.1. Mit vollständiger Bezahlung erhält der private Auftraggeber das einfache, nicht übertragbare Nutzungsrecht an den fertig ausgelieferten Bildern für private Zwecke.

​

17.2. Dazu zählt insbesondere die private Speicherung, der Ausdruck für private Zwecke sowie die Veröffentlichung auf den eigenen privaten Social-Media-Profilen.

​

17.3. Eine gewerbliche Nutzung, Nutzung für Werbung, Unternehmen, Produkte, Dienstleistungen oder sonstige geschäftliche Zwecke ist ohne gesonderte Vereinbarung nicht gestattet.

​

17.4. Eine Bearbeitung der Bilder gemäß Punkt 16 ist nicht gestattet.

​

18. NUTZUNGSRECHTE – BRANDING UND UNTERNEHMENSKUNDEN

​

18.1. Bei Branding-Fotografie erhält der Auftraggeber die für seine eigene geschäftliche Kommunikation erforderlichen Nutzungsrechte an den fertig gelieferten Bildern, soweit dies im gebuchten Angebot vorgesehen ist.

​

18.2. Die Nutzung kann insbesondere für Website, Social Media, LinkedIn, Unternehmenskommunikation, Printmaterialien, Pressearbeit und eigene Werbung erfolgen.

​

18.3. Für die vereinbarte Nutzung wird kein gesondertes Lizenzentgelt berechnet, sofern im Angebot nichts anderes vereinbart wurde.

​

18.4. Das Urheberrecht an den Fotografien verbleibt bei der Auftragnehmerin.

​

18.5. Eine Übertragung des Urheberrechts erfolgt nicht.

​

19. PRODUKTFOTOGRAFIE

​

19.1. Bei Produktfotografie erhält der Auftraggeber die für die vereinbarte geschäftliche Nutzung erforderlichen Nutzungsrechte an den fertig gelieferten Bildern.

​

19.2. Eine gesonderte Lizenzgebühr wird nicht berechnet, sofern im Angebot nichts anderes vereinbart wurde.

​

19.3. Das Urheberrecht verbleibt bei der Auftragnehmerin.

​

19.4. Eine Teilnahme der Bilder an Fotowettbewerben, Awards oder sonstigen Wettbewerben durch den Auftraggeber ist nur mit vorheriger Zustimmung der Auftragnehmerin zulässig.

​

19.5. Der konkrete Umfang der Nutzung richtet sich im Zweifel nach dem jeweiligen Angebot bzw. der individuellen Vereinbarung.

​

20. VERÖFFENTLICHUNG DURCH DIE AUFTRAGNEHMERIN

​

20.1. Die Auftragnehmerin veröffentlicht Bilder von Kunden grundsätzlich nur, wenn hierfür eine gesonderte ausdrückliche Zustimmung des Auftraggebers vorliegt.

​

20.2. Die Zustimmung zur Veröffentlichung wird getrennt von diesen AGB eingeholt.

​

20.3. Der Auftraggeber kann dabei insbesondere auswählen, ob die Bilder für Portfolio, Website, Social Media, Werbung oder andere ausdrücklich bezeichnete Zwecke verwendet werden dürfen.

​

20.4. Eine Zustimmung zur Veröffentlichung ist keine Voraussetzung für die Durchführung eines Shootings.

​

21. SCHÄDEN AN EQUIPMENT, REQUISITEN UND SONSTIGEM EIGENTUM

​

21.1. Der Auftraggeber verpflichtet sich, mit dem von der Auftragnehmerin zur Verfügung gestellten Equipment, Requisiten, Möbeln, Dekorationen und sonstigen Gegenständen sorgfältig umzugehen.

​

21.2. Der Auftraggeber hat die Auftragnehmerin unverzüglich über entstandene Schäden zu informieren.

​

21.3. Für schuldhaft verursachte Schäden, die durch den Auftraggeber oder durch von ihm mitgebrachte bzw. von ihm zu beaufsichtigende Personen verursacht werden, ist nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen Schadenersatz zu leisten.

​

21.4. Dies gilt insbesondere für Schäden, die durch Kinder oder andere minderjährige Personen verursacht werden, deren Aufsicht dem Auftraggeber obliegt.

​

21.5. Der Schadenersatz umfasst insbesondere die erforderlichen und angemessenen Kosten einer Reparatur oder – sofern eine Reparatur nicht möglich oder wirtschaftlich nicht zumutbar ist – die erforderlichen Kosten für einen angemessenen Ersatz.

​

21.6. Eine Haftung besteht nur im Rahmen der gesetzlichen Voraussetzungen. Gesetzliche Haftungsbeschränkungen und zwingende gesetzliche Bestimmungen bleiben unberührt.

​

22. LEISTUNGSSTÖRUNG UND FEHLER DER AUFTRAGNEHMERIN

​

22.1. Die Auftragnehmerin verpflichtet sich, die fotografische Leistung fachgerecht und sorgfältig zu erbringen.

​

22.2. Sollte eine wesentliche Beeinträchtigung der fotografischen Leistung auf ein von der Auftragnehmerin zu vertretendes Verhalten zurückzuführen sein und eine Wiederholung des Fototermins tatsächlich möglich und sinnvoll sein, bietet die Auftragnehmerin grundsätzlich einen kostenfreien Ersatztermin an.

​

22.3. Im Rahmen eines solchen Ersatztermins erhält der Auftraggeber als freiwillige zusätzliche Kulanzleistung ohne Aufpreis das nächstgrößere verfügbare Fotopaket.

​

22.4. Ist eine Wiederholung des Fototermins nicht möglich oder für den Auftraggeber nicht zumutbar, bleiben die gesetzlichen Gewährleistungs-, Rückabwicklungs- und Schadenersatzansprüche des Auftraggebers unberührt.

​

22.5. Die Regelung dieses Punktes stellt keine Einschränkung zwingender gesetzlicher Ansprüche dar.

​

23. AUSFALL DER AUFTRAGNEHMERIN

​

23.1. Sollte die Auftragnehmerin aufgrund von Krankheit, Unfall oder sonstigen Umständen einen vereinbarten Termin nicht wahrnehmen können, wird nach Möglichkeit ein Ersatztermin angeboten.

​

23.2. Kann kein geeigneter Ersatztermin vereinbart werden, werden bereits geleistete Zahlungen für die nicht erbrachte Leistung zurückerstattet, soweit keine gesetzliche oder individuell vereinbarte andere Regelung greift.

​

23.3. Weitergehende Ansprüche richten sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.

​

24. HÖHERE GEWALT UND UNVORHERSEHBARE EREIGNISSE

​

24.1. Kann ein Fototermin aufgrund höherer Gewalt, behördlicher Maßnahmen, Naturereignissen, erheblichen technischen Störungen oder anderer unvorhersehbarer Ereignisse nicht wie vereinbart durchgeführt werden, wird nach Möglichkeit ein Ersatztermin vereinbart.

​

24.2. Bereits geleistete Anzahlungen werden auf den Ersatztermin angerechnet.

​

24.3. Ist eine Durchführung dauerhaft unmöglich, werden bereits geleistete Zahlungen für nicht erbrachte Leistungen grundsätzlich zurückerstattet, soweit keine andere gesetzliche Regelung greift.

​

25. SCHLECHTWETTER

​

25.1. Bei Outdoor-Shootings kann bei ungeeignetem Wetter nach Möglichkeit ein Ersatztermin vereinbart werden.

​

25.2. Alternativ kann – sofern verfügbar und vereinbart – auf eine geeignete Indoor-Location, ein Studio oder eine andere geeignete Location ausgewichen werden.

​

25.3. Die bereits geleistete Anzahlung wird bei einer Terminverschiebung auf den neuen Termin angerechnet.

​

26. LOCATION UND REISEKOSTEN

 

26.1. Shootings können im Studio, beim Kunden zu Hause, Outdoor oder an einer individuell vereinbarten Location stattfinden.

​

26.2. Die ersten 20 gefahrenen Kilometer sind grundsätzlich kostenfrei.

​

26.3. Für darüber hinausgehende Fahrten wird eine Reisekostenpauschale von EUR 0,50 pro zusätzlichem gefahrenem Kilometer berechnet, sofern im jeweiligen Angebot nichts anderes vereinbart wurde.

​

26.4. Kosten für externe Locations, Studioanmietungen, Eintrittsgelder, Parkgebühren oder sonstige notwendige externe Kosten werden nach vorheriger Vereinbarung zusätzlich berechnet, sofern sie nicht bereits im Paketpreis enthalten sind.

​

26.5. Bei Weihnachtsshootings ist die erforderliche Studioanmietung grundsätzlich bereits im jeweiligen Paketpreis berücksichtigt.

​

27. FOTOPRODUKTE

​

27.1. Zusätzlich zu digitalen Bilddateien können nach Vereinbarung hochwertige Fotoprodukte wie Fine-Art-Prints, Alben, Wandbilder oder Fotoboxen bestellt werden.

​

27.2. Die verfügbaren Produkte, Preise und Lieferzeiten werden dem Auftraggeber vor Bestellung mitgeteilt.

​

27.3. Individuell nach Kundenwunsch angefertigte Produkte können, soweit gesetzlich zulässig, vom gesetzlichen Rücktrittsrecht ausgenommen sein.

​

27.4. Die Auftragnehmerin unterstützt den Auftraggeber auf Wunsch bei der Auswahl geeigneter Fotoprodukte.

​

28. GUTSCHEINE

​

28.1. Gutscheine können ganzjährig in den jeweils angebotenen Gutscheinwerten erworben werden.

​

28.2. Gutscheine sind grundsätzlich für die von der Auftragnehmerin angebotenen regulären fotografischen Leistungen einlösbar, soweit die jeweilige Leistung nicht ausdrücklich vom Gutschein ausgeschlossen ist.

​

28.3. Insbesondere können Sonderleistungen oder Leistungen wie Hochzeitsfotografie oder Tauffotografie ausgeschlossen sein, sofern diese nicht ausdrücklich als einlösbare Leistung angegeben werden.

​

28.4. Gutscheine werden ohne zeitliche Befristung ausgestellt und können unbefristet eingelöst werden.

​

28.5. Gutscheine sind übertragbar.

​

28.6. Gutscheine können nicht gegen Bargeld ausgezahlt werden. Zwingende gesetzliche Rechte bleiben unberührt.

​

28.7. Der Gutscheinwert kann grundsätzlich nur für einen einzelnen gebuchten Termin bzw. eine einzelne Leistung verwendet werden. Eine Aufteilung des Gutscheinwertes auf mehrere einzelne Termine ist nicht möglich.

​

28.8. Übersteigt der Preis der gewählten Leistung den Gutscheinwert, ist die Differenz vom Auftraggeber zu bezahlen.

​

28.9. Maßgeblich ist der zum Zeitpunkt der Einlösung geltende Preis der gewählten Leistung.

​

28.10. Eine Auszahlung eines nicht ausgeschöpften Gutscheinwertes in Bargeld erfolgt nicht.

​

28.11. Bei Online-Kauf eines Gutscheins gelten die gesetzlichen Bestimmungen über Fernabsatzverträge und das gesetzliche Rücktrittsrecht, soweit dieses im konkreten Fall anwendbar ist.

​

29. DIGITALE GUTSCHEINE

​

29.1. Digitale Gutscheine werden nach vollständigem Zahlungseingang als PDF bzw. in digitaler Form an die vom Kunden angegebene E-Mail-Adresse übermittelt.

​

29.2. Für die digitale Zustellung ist der Auftraggeber dafür verantwortlich, eine korrekte E-Mail-Adresse anzugeben.

​

29.3. Eine erneute Ausstellung bei Verlust kann nach Prüfung des ursprünglichen Kaufs und gegebenenfalls gegen eine Bearbeitungsgebühr erfolgen.

​

30. PHYSISCHE GUTSCHEINE

​

30.1. Physische Gutscheine können nach Verfügbarkeit per Versand oder zur persönlichen Abholung angeboten werden.

​

30.2. Versandkosten trägt der Auftraggeber, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes angeboten wird.

​

30.3. Die Gestaltung und Verpackung des physischen Gutscheins kann je nach Verfügbarkeit von Materialien geringfügig variieren.

​

31. GESETZLICHES RÜCKTRITTSRECHT BEI FERNABSATZVERTRÄGEN

​

31.1. Verbrauchern steht bei Fernabsatzverträgen grundsätzlich das gesetzliche Rücktrittsrecht zu, soweit kein gesetzlicher Ausschlussgrund vorliegt.

​

31.2. Dies gilt insbesondere für online abgeschlossene Verträge über fotografische Dienstleistungen und für online erworbene Gutscheine, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

​

31.3. Soll eine fotografische Dienstleistung bereits vor Ablauf der gesetzlichen Rücktrittsfrist erbracht werden, ist hierfür – soweit gesetzlich erforderlich – die ausdrückliche Zustimmung bzw. das ausdrückliche Verlangen des Verbrauchers einzuholen.

​

31.4. Die Auftragnehmerin informiert den Verbraucher über die gesetzlichen Folgen eines vorzeitigen Beginns der Leistung.

​

31.5. Zwingende gesetzliche Vorschriften zum Rücktrittsrecht bleiben unberührt.

​

32. AUSDRÜCKLICHES VERLANGEN NACH VORZEITIGEM LEISTUNGSBEGINN

​

Bei online abgeschlossenen Verbraucherverträgen kann eine gesonderte ausdrückliche Erklärung des Auftraggebers erforderlich sein.

Die entsprechende Erklärung wird – soweit gesetzlich erforderlich – im Rahmen des Online-Buchungsvorgangs eingeholt.

​

33. WIDERRUF / RÜCKTRITT – MUSTERFORMULAR

​

Wenn der Verbraucher von seinem gesetzlichen Rücktrittsrecht Gebrauch machen kann und möchte, kann folgende Erklärung verwendet werden:

An:

Dalida Jákli Fotografie
[ANSCHRIFT]
[E-MAIL]

Hiermit widerrufe ich/widerrufen wir den von mir/uns abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden Dienstleistung / den Kauf des folgenden Gutscheins:

____________________________________

Bestellt am: ________________________

Name des Verbrauchers: ______________

Anschrift des Verbrauchers: ___________

____________________________________

Datum: ______________________________

Unterschrift des Verbrauchers
(nur bei Mitteilung auf Papier)

____________________________________

​

34. URHEBERRECHT

​

34.1. Die Auftragnehmerin bleibt Urheberin der von ihr angefertigten Fotografien.

​

34.2. Durch die Übergabe bzw. Bezahlung der Bilder wird das Urheberrecht nicht übertragen.

​

34.3. Der Auftraggeber erhält ausschließlich die in diesen AGB bzw. im jeweiligen Angebot ausdrücklich eingeräumten Nutzungsrechte.

​

34.4. Eine weitergehende Nutzung, Übertragung an Dritte oder gewerbliche Nutzung ist nur im Rahmen der ausdrücklich eingeräumten Nutzungsrechte zulässig.

​

35. VERÖFFENTLICHUNG UND NAMENSNENNUNG

​

35.1. Eine Veröffentlichung durch den Auftraggeber ist nur im Rahmen der eingeräumten Nutzungsrechte zulässig.

​

35.2. Eine verpflichtende Namensnennung der Auftragnehmerin kann bei privater Veröffentlichung auf Social Media nicht vorausgesetzt werden, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

​

35.3. Wird ein fertiges Bild jedoch nachträglich entgegen Punkt 16 bearbeitet oder mit Filtern verändert, darf es nicht unter Nennung oder Verlinkung der Auftragnehmerin veröffentlicht werden.

​

36. MITWIRKUNGSPFLICHTEN DES AUFTRAGGEBERS

​

36.1. Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle für die Durchführung des Shootings erforderlichen Informationen rechtzeitig zur Verfügung zu stellen.

​

36.2. Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, dass ihm die erforderlichen Rechte und Einwilligungen für von ihm zur Verfügung gestellte Materialien, Personen oder Gegenstände vorliegen.

​

36.3. Der Auftraggeber informiert die Auftragnehmerin über relevante Besonderheiten, die für die Durchführung des Shootings erforderlich sind.

​

37. HAFTUNG

​

37.1. Die Haftung der Auftragnehmerin richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.

​

37.2. Die Auftragnehmerin haftet nicht für Umstände, die außerhalb ihres Einflussbereichs liegen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.

​

37.3. Für persönliche Gegenstände des Auftraggebers wird keine Haftung übernommen, sofern kein gesetzlich zu vertretendes Verschulden der Auftragnehmerin vorliegt.

​

37.4. Die Auftragnehmerin haftet nicht für Verzögerungen oder Ausfälle, die auf höhere Gewalt, technische Ausfälle, Erkrankungen oder sonstige unvorhersehbare Ereignisse zurückzuführen sind, soweit dies gesetzlich zulässig ist.

​

38. DATENSCHUTZ

​

38.1. Personenbezogene Daten werden ausschließlich im Rahmen der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen verarbeitet.

​

38.2. Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten befinden sich in der Datenschutzerklärung der Auftragnehmerin.

​

38.3. Für die Durchführung der Leistung können – soweit erforderlich – externe Dienstleister, Online-Galerien, Drucklabore, Zahlungsdienstleister oder sonstige technische Dienstleister eingesetzt werden.

​

38.4. Die Weitergabe personenbezogener Daten erfolgt ausschließlich im erforderlichen Umfang und im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.

​

39. ZAHLUNGSDIENSTE UND ONLINE-BUCHUNG

​

39.1. Für Online-Zahlungen können die von der Auftragnehmerin angebotenen Zahlungsdienstleister, insbesondere Wix Payments, verwendet werden.

​

39.2. Für die Verarbeitung von Zahlungen gelten zusätzlich die Bedingungen des jeweiligen Zahlungsdienstleisters.

​

39.3. Bei Online-Buchungen sind die vom Buchungssystem vorgegebenen Buchungs- und Zahlungsbedingungen zu beachten.

​

40. ÄNDERUNGEN DER LEISTUNGEN UND PREISE

​

40.1. Die Auftragnehmerin ist berechtigt, ihr Leistungsangebot, Pakete und Preise für zukünftige Buchungen anzupassen.

​

40.2. Für bereits verbindlich gebuchte Leistungen gilt grundsätzlich der zum Zeitpunkt der Buchung vereinbarte Preis.

​

40.3. Bei Gutscheinen gilt der Gutscheinwert. Wird die gewählte Leistung zum Zeitpunkt der Einlösung teurer angeboten, ist die Differenz zu bezahlen.

​

41. SALVATORISCHE KLAUSEL

​

41.1. Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt.

​

41.2. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gelten die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen.

​

42. ANWENDBARES RECHT

​

42.1. Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss seiner Verweisungsnormen, soweit gesetzlich zulässig.

​

42.2. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als dadurch nicht der Schutz zwingender Bestimmungen des Staates entzogen wird, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.

​

43. GERICHTSSTAND

​

43.1. Gegenüber Unternehmern wird – soweit gesetzlich zulässig – das sachlich zuständige Gericht am Sitz der Auftragnehmerin als Gerichtsstand vereinbart.

​

43.2. Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gerichtsstandsbestimmungen.

​

44. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

​

 

Individuelle schriftliche Vereinbarungen zwischen Auftragnehmerin und Auftraggeber gehen diesen AGB vor.

44.2. Nebenabreden und Änderungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit grundsätzlich der Textform, soweit gesetzlich zulässig.

​

44.3. Diese AGB gelten für alle zukünftigen Buchungen ab dem Zeitpunkt ihrer wirksamen Einbeziehung.

​

44.4. Bereits vor Inkrafttreten dieser AGB verbindlich abgeschlossene Verträge bleiben von späteren Änderungen grundsätzlich unberührt, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird.

​DALIDA JÁKLI

FOTOGRAFIE

 

Natürliche Fotografie für echte Geschichten.

 

Linz · Wels · Oberösterreich


E-Mail: info@jaklidalidafotografie.at

​

 

​

FOTOGRAFIE FAMILIEN

Familien · Schwangerschaft & Newborn · Paare

 

BRAND STORIES

Personal Branding · Unternehmen · Produkt

© 2026 Dalida Jákli Fotografie

  • Instagram
  • Pinterest
  • Facebook

AGB · Datenschutz · Impressum​      DE | HU

bottom of page